Zusatzqualifikation Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapie
Die Ergänzungsqualifikation für Kinder-und Jugendlichenpsychotherapie bietet die Möglichkeit, nach Erteilung einer Approbation und Zulassung als Psychologischer Psychotherapeut gem. § 12 Psychotherapeutengesetz, einen Antrag auf Erteilung der Abrechnungsgenehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie bei der Kassenärztlichen Vereinigung zu stellen.
Laut Psychotherapievereinbarung sind folgende Nachweise für die Anerkennung erforderlich:
- 200 Stunden Kenntnisse und Erfahrungen in der Entwicklungspsychologie und Lernpsychologie einschließlich der speziellen Neurosenlehre, sowie der Psychodiagnostik bei Kindern und Jugendlichen
- mindestens 5 Fälle mit mindestens 180 Stunden insgesamt selbständig unter Supervision nach jeder dritten bis vierten Stunde bei Kindern und Jugendlichen durchgeführt und abgeschlossen
Für weitere Informationen downloaden Sie bitte die Vereinbarungen über die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung: