Zugangsvoraussetzungen
Die Zugänge zur/m Kinder- und JugendlichenpsychotherapeutIn sind vielfältig. Sie benötigen wahlweise
- einen Master in Psychologie (auch ohne Lehr- und Prüfungsfach Klinische Psychologie), erworben an einer staatlich anerkannten Hochschule, staatlich anerkannte Fernhochschule oder an einer Hochschule für angewandte Wissenschaften
- ein Diplom oder einen universitären Master in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie)
- ein Diplom oder einen Master in Pädagogik, Sozialpädagogik bzw. Sozialarbeit, Erziehungswissenschaften oder Bildungswissenschaften (Universität oder gleichgestellte Hochschulen und Fachhochschulen)
- einen Magisterabschluss im Sinne des § 19 Abs.4 HRG in Pädagogik oder
- einen Magisterabschluss im Sinne des § 18 HRG mit Hauptfach Pädagogik und Sonderpädagogik (Universität oder gleichgestellte Hochschulen und Fachhochschulen)
Wenn Sie eine dieser Voraussetzungen erfüllen, freuen wir uns Sie in einem persönlichen Gespräch kennenzulernen. Zur Bewerbung benutzen Sie bitte unser Bewerbungsformular.
Für Studierende und Studiumsinteressierte zudem relevant:
Nach dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, das ab dem 01.09.2020 in Kraft tritt, kann die bisherige KJP-Ausbildung nach dem alten Gesetz noch bis zum 01.09.2032 absolviert (d.h. begonnen und abgeschlossen) werden. Weiterhin ist für die Zulassung zur bisherigen KJP-Ausbildung in Bayern der Masterabschluss entscheidend; allerdings gibt es durch das Gesetz zur Reform für den Beginn des Bachelors und Masters neue Regelungen:
- Wenn Sie vor dem 01.09.2020 einen Bachelor in Sozialer Arbeit, Sozialpädagogik, Pädagogik, Erziehungswissenschaften, Bildungswissenschaften oder Psychologie beginnen und anschließend einen zulassungsberechtigten Masterabschluss erlangen, können Sie noch die bisherige KJP-Ausbildung nach dem alten Gesetz absolvieren.
- Wenn Sie vor dem 01.09.2020 einen zulassungsberechtigten Master beginnen, ist nicht die Fachrichtung des vorangegangenen Bachelorstudiums für die Zulassung zur bisherigen KJP-Ausbildung entscheidend.
- Wenn Sie ab dem 01.09.2020 einen zulassungsberechtigten Master beginnen, ist die Fachrichtung des vorangegangenen Bachelorstudiums für die Zulassung zur bisherigen KJP-Ausbildung nicht entscheidend.
Andernfalls können Sie den Psychotherapeutenabschluss mit Approbation nur noch über ein Direktstudium in Psychotherapie an Universitäten erlangen.
Da es mittlerweile für die Zulassungsvoraussetzungen viele Regelungen gibt, können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen, bevor Sie ein Studium beginnen, damit wir Ihre individuellen Zulassungsvoraussetzungen prüfen können.
Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!