Staatliche Prüfung
SP
Wie werden die AusbildungsteilnehmerInnen im Rahmen der Ausbildung auf die Abschlussprüfungen vorbereitet?
Die Theorieseminare sind inhaltlich so aufgebaut, dass Sie am Ende der dreijährigen Ausbildung alle Inhalte des Gegenstandskatalogs für die schriftliche Prüfung erfüllen. Die Dozenten/Dozentinnen des Theoretischen Unterrichts richten ihr Seminarthema am Gegenstandskatalog der schriftlichen Prüfung aus und werden gebeten, zur weiteren Vertiefung des Themas mögliche Prüfungsfragen zu formulieren. Beim IMPP (das für die schriftlichen Prüfungen zuständig ist) kann ein Prüfungsprobeheft erworben werden. Wer Infos über die vergangenen schriftlichen Prüfungen erfahren oder sich mit „Gleichgesinnten“ vor und nach den Prüfungen austauschen oder wer alle bisherigen schriftlichen Prüfungen und Antworten haben möchte, der/die melde sich bitte hier.
Gegen Ende der Ausbildung werden außerdem Seminare oder Workshops zur Prüfungsvorbereitung angeboten, sowie vor den Prüfungen „Probeprüfungen“ durchgeführt, deren Besuch dringend empfohlen wird.
Wie ist die staatliche Prüfung geregelt?
Die staatliche Prüfung wird wie der Name schon sagt durch staatliche Behörden organisiert und durchgeführt, in unserem Fall des Landesprüfungsamtes Oberfranken in Würzburg. Sie ist also weder Teil der Ausbildung noch liegt sie in der Verantwortung der Ausbildungsinstitute. Allerdings ist die Durchführung der mündlichen Prüfung an die Ausbildungszentren delegiert, dass heißt Sie treffen mit relativer Sicherheit auf Ihnen bereits bekannte Dozenten oder Supervisoren.
Die Prüfung gliedert sich in vier Teile:
AAbgabe von sechs Psychotherapie-Falldokumentationen an das Ausbildungszentrum Erlangen. Diese Fälle werden nicht benotet. Von den sechs Fällen gehen zwei Dokumentationen (die von dem/der AusbildungsteilnehmerInnen bestimmt werden) mit der Prüfungsanmeldung an die staatliche Behörde.
BEine schriftliche Prüfung mit bundesweit gleichen und gleichzeitig gestellten Fragen im zeitlichen Umfang von 120 Minuten (meist Mitte März und Mitte August).
CEine mündliche Einzelprüfung im Umfang von 30 Minuten (Ausgangspunkt bzw. Grundlage ist mindestens eine der beiden eingereichten Falldokumentationen).
DEine mündliche Gruppenprüfung (mindestens zwei, höchstens vier TeilnehmerInnen) im Umfang von 30 Minuten pro TeilnehmerIn zu allen Themen der Schwerpunktausbildung. Sie findet in der Regel am selben Tag wie die mündliche Einzelprüfung statt.
Welche Unterlagen werden für die Anmeldung zur Prüfung benötigt?
Zum einen das offizielle Formular zur Prüfungsanmeldung, welches auf den Homepages der Prüfungsämter zu finden und auch in den Ausbildungszentren zu erhalten ist. Diesem können Sie entnehmen, welche Unterlagen Sie anbei einreichen müssen. Desweiteren benötigen Sie eine Bescheinigung des Ausbildungszentrums, in der die Absolvierung aller Ausbildungsbausteine bestätigt wird. Hierfür muss dem Ausbildungszentrum Ihr Studienbuch sowie weitere Originalbescheinigungen (z. B. Klinikbescheinigung für die praktische Tätigkeit I) vorliegen.
Wann finden Abschlussprüfungen statt?
Die schriftlichen Prüfungen werden jedes Jahr zweimal durchgeführt, jeweils Mitte März und Mitte August. Die genauen Termine werden auf der Webseite des IMPP veröffentlicht. Die Anmeldung zur staatlichen Prüfung erfolgt in der Regel drei Monate vor der schriftlichen Prüfung (z. B. NRW bis spätestens 10. Januar und 10. Juni). Genaue Fristen teilen die zuständigen Landesprüfungsämter mit. In der Regel müssen beim verbindlichen Anmeldetermin noch nicht alle Unterlagen vorliegen (auf jeden Fall aber das offizielle Anmeldeformular). Für einige Unterlagen gibt es Nachreichfristen. Bitte unbedingt genau erkundigen! Die für die mündlichen Prüfungen relevanten zwei Falldokumentationen sind 6 Monate vor der schriftlichen Prüfung im Ausbildungszentrum bzw. in der Geschäftsstelle der Ausbildungsakademie in Tübingen einzureichen. Die mündlichen Prüfungen (in der Regel sind Einzel- und Gruppenprüfung am selben Tag) finden zeitnah nach den schriftlichen Prüfungen statt. Das Ergebnis der schriftlichen Prüfung muss dann noch nicht vorliegen.
Wo werden die Abschlussprüfungen durchgeführt?
Sowohl die mündliche als auch die schriftliche Prüfung findet in den Räumen des Landesprüfungsamtes in München statt. Sie erhalten nach Anmeldung zur Prüfung eine Einladung zur Prüfung direkt von unserem Landesprüfungsamt.
Durch wen wird die Prüfung abgenommen?
Es ist gesetzlich festgelegt, dass es eine Prüfungskommission gibt, die von der Landesbehörde berufen wird und aus vier Prüfern/Prüferinnen besteht und von einem/einer Prüfungsvorsitzenden geleitet wird. Mindestens zwei PrüferInnen dürfen keine Lehrkräfte des eigenen Institutes sein. Theoretisch können also auch alle PrüferInnen institutsfremd sein. In der Regel werden aber auch zwei PrüferInnen des eigenen Institutes eingesetzt. Des Weiteren muss ein Arzt/eine Ärztin vertreten sein.
(Wie) werden die Prüfungen benotet?
Die Falldokumentationen werden nicht bewertet, sie müssen von der Ausbildungsleitung des Ausbildungszentrums mit „mindestens ausreichend“ angenommen werden. Die schriftliche und die mündlichen Prüfungen werden mit Noten von 1 (Sehr gut) bis 6 (Ungenügend) bewertet. Nach einem speziellen Berechnungsverfahren (welches eher Kandidaten/Kandidatinnen-freundlich und in der Prüfungsverordnung genau festgelegt ist) wird schließlich eine Gesamtnote für die Prüfung errechnet.
Können Prüfungen bei Nichtbestehen wiederholt werden?
Der Prüfungsteil, der mit “Mangelhaft” oder “Ungenügend” bewertet wird, kann wiederholt werden. Bei nicht bestandenem mündlichem oder mündlichem und schriftlichem Teil werden Auflagen durch den/die PrüfungsvorsitzendeN erteilt, die zu erfüllen sind, bevor eine Neuanmeldung zur Prüfung möglich ist. Wenn ein Prüfungsteil mit “Mangelhaft” oder „Ungenügend“ bewertet worden ist, gilt die Gesamtprüfung als nicht bestanden, jedoch muss nur der nicht bestandene Prüfungsteil wiederholt werden. Für die mündliche Prüfung, die ja aus zwei Teilen besteht, gilt, dass beide Teile mit mindestens “ausreichend” bewertet sein müssen. Ist ein Teil mit “mangelhaft” oder schlechter bewertet, gilt die gesamte mündliche Prüfung als nicht bestanden und muss insgesamt wiederholt werden. Die Wiederholung nur eines Teils der mündlichen Prüfung ist nicht möglich. Es sind höchstens zwei Wiederholungen möglich.